Sächsische Anstalt
für kommunale Datenverarbeitung
Postfach 1393

01873 Bischofswerda

Antrag auf Einrichtung eines Zugangs zum Abruf einfacher Melderegisterauskünfte aus dem Sächsischen Melderegister für private Zwecke

Antragsteller

Zum Abruf einfacher Melderegister­auskünfte nach § 49 Bundesmeldegesetz im automatisierten Verfahren beantrage ich die Einrichtung eines Zugangs zum Sächsischen Melderegister. Ich versichere, dass der Zugang ausschließlich durch mich persönlich genutzt wird.

Zahlung

Die bei der Nutzung des Zugangs entstehenden Gebühren sind mit einem der angebotenen elektronischen Zahlverfahren (derzeit Kreditkarte und Giropay) zu begleichen. Eine erfolgreiche Zahlung ist Voraussetzung für den Zugriff auf das Bearbeitungsergebnis.

Identitätsfeststellung

Eine zweifelsfreie Feststellung der Identität des Antragstellers ist Voraussetzung für die Eröffnung des Zugangs. Anträge ohne Identitätsnachweis können nicht bearbeitet werden.

Zur Feststellung meiner Identität als Antragsteller:
Datum
Unterschrift