Sächsische Anstalt
für kommunale Datenverarbeitung
Postfach 1393

01873 Bischofswerda

Antrag auf Einrichtung eines Zugangs zum Abruf einfacher Melderegisterauskünfte aus dem Sächsischen Melderegister

Organisation / Firma

Antragsteller und für den Zugang Verantwortlicher

Zugang

Datenabrufe aus dem Sächsischen Melderegister werden u.a. für Zwecke der Datenschutzkontrolle protokolliert und müssen einer abrufenden natürlichen Person eindeutig zuordenbar sein. Bitte wählen Sie die für Ihre Organisation geeignete Art des Zugangs.

Zahlung

Die bei der Nutzung des Zugangs entstehenden Gebühren sind in der Regel mit einem der angebotenen elektronischen Zahlverfahren (derzeit Kreditkarte und Giropay) zu begleichen. Eine erfolgreiche Zahlung ist Voraussetzung für den Zugriff auf das Bearbeitungsergebnis. Insbesondere bei gewerblicher Nutzung kann als zusätzliches Zahlverfahren die nachträgliche Gebührenabrechnung mit Bezahlung durch Banküberweisung angeboten werden.

Identitätsfeststellung

Die zweifelsfreie Feststellung der Identität des Antragstellers ist Voraussetzung für die Eröffnung des Zugangs. Anträge ohne Identitätsnachweis können nicht bearbeitet werden.

Zur Feststellung meiner Identität als Antragsteller:
Datum
Unterschrift des Antragstellers
Firmenstempel
Sofern die antragstellende Person für die Organisation nicht oder nicht allein vertretungsberechtigt ist, sind die Unterschriften der (weiteren) Vertretungsberechtigten erforderlich:
Datum
Unterschrift der (weiteren) Vertretungsberechtigten
Name(n) in Druckschrift
(Das Formular bitte elektronisch ausfüllen und anschließend ausdrucken.)